Barrierefreiheit - Behindertengerecht
Was ist Barrierefrei ?
„Barrierefreiheit“ beschreibt den ungehinderten Zugang
zu
Informationen im Internet in erster Linie für behinderte
Internetnutzer.
Blinde Surfer müssen sich beispielsweise den Text einer Webseite mit einem speziellen Browser vorlesen lassen und
sind so auf eine sinnvolle Gliederung der Inhalte und auf aussagekräftige Textbeschreibungen für Bilder angewiesen.
Werden auf einer Seite diverse Inhalte farblich gegliedert bzw. werden Farben mit inhaltlichen Bedeutungen belegt, sind
farbenblinde Nutzer auf eine kontrastreiche Graustufendarstellung angewiesen. Denn nur so bleiben die Farbunterscheidungen
für sie sichtbar.
Besucher mit ausgeprägter Sehschwäche sind darüber hinaus besonders auf variable Schriftgrößen angewiesen, damit
sie die Inhalte auch in sehr großer Schrift anschauen und lesen können.
Missachtet eine Seite diese und andere wichtige Kriterien der Barrierefreiheit, schließt sie Nutzergruppen mit Behinderungen weitgehend aus und läuft Gefahr ihren Adressatenkreis erheblich zu verkleinern - schließlich wird das Internet
gerade von behinderten Usern überproportional häufig genutzt.
Am 1. Mai 2002 trat das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft.
Dadruch sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet zur Gleichstellung und Barrierefreiheit.
Weitere Informatinen finden Sie hier: § Das Behindertengleichstellungsgesetz - BGG
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